Juristische Fachübersetzungen

Fran­zö­sisch - Deutsch

Stolpersteine und Risiken erkennen - die Herausforderung der Rechtsübersetzung

Rechts­spra­che ist abs­trakt.
Dabei sollte sie prä­zise, ver­ständ­lich und effi­zi­ent sein.

Die beson­dere Her­aus­for­de­rung: Rechts­ord­nung und Rechts­spra­che zweier Län­der las­sen sich oft nicht genau auf­ein­an­der über­tra­gen.

Ein erfah­re­ner Profi erkennt Fall­stri­cke bei der Über­set­zung, stimmt sich mit Ihnen ab und behan­delt Ihre Pro­jekte ver­trau­lich.

Gerade im juris­ti­schen Bereich zeigt sich, dass es beim Über­set­zen nicht damit getan ist, einen Text wört­lich in die andere Spra­che zu über­tra­gen. Rechts­spra­che befasst sich im Gegen­satz zur Fach­spra­che der Tech­nik oder der Natur­wis­sen­schaf­ten nicht mit „fass­ba­ren“ und kon­kre­ten Gegen­stän­den und Sach­ver­hal­ten. Viel­mehr zeich­net sie sich durch einen hohen Abs­trak­ti­ons­grad aus. Das Funk­tio­nie­ren eines Rechts­sys­tems basiert auf der Prä­zi­sion, Ver­ständ­lich­keit und Effi­zi­enz der Spra­che. Dabei ist nicht nur die Rechts­ord­nung ein kom­ple­xes Gebilde, son­dern auch die Rechts­spra­che, und diese vari­iert zudem je nach Ver­wen­dungs­si­tua­tion, Adres­sa­ten­kreis und Art der Kom­mu­ni­ka­tion.
Rechts­ord­nun­gen unter­schied­li­cher Län­der las­sen sich in der Regel nicht 1:1 auf­ein­an­der abbil­den. Jeder Rechts­be­griff ist vor dem Hin­ter­grund der jewei­li­gen Rechts­ord­nung zu ver­ste­hen.
Ein pro­fes­sio­nel­ler Über­set­zer sollte sich also in der Rechts­ord­nung und Rechts­spra­che bei­der Kul­tu­ren, mit denen er bei der Über­set­zung zu tun hat, aus­ken­nen, damit er den Text­in­halt in sei­ner gesam­ten juris­ti­schen Bedeu­tung erfasst. Vor allem muss er in der Lage sein, im Text Risi­ken und Stol­per­steine für sprach­li­che oder recht­li­che Miss­ver­ständ­nisse zu erken­nen und Rechts­ter­mini in den bei­den betrof­fe­nen Rechts­kul­tu­ren von­ein­an­der abzu­gren­zen.
Bei der Über­tra­gung des Tex­tes sind beson­dere Sorg­falt und Text­ge­nau­ig­keit gefragt, außer­dem müs­sen die Text­sor­ten-Kon­ven­tio­nen des Ziel­lan­des beach­tet wer­den.

Eigent­lich klingt dies nach einer fast unlös­ba­ren Auf­gabe. Sie zu lösen, ist meine Her­aus­for­de­rung, die mir seit Jah­ren Spaß macht.
Recht war bereits wäh­rend mei­nes Stu­di­ums mein Ergän­zungs­fach, seit­dem über­setze ich juris­ti­sche Gebrauchs­do­ku­mente unter­schied­lichs­ter Natur. Viel­leicht auch bald für Sie?

Foto Jantje Draack

Diplom-Über­set­ze­rin
Jantje Draack
Wald­straße 26
DE - 69257 Wie­sen­bach

Tel.: +49 6223 809616

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BDÜ-Mitglied

Beeidigte Übersetzerin

Am Land­ge­richt Hei­del­berg bin ich als Urkun­den­über­set­ze­rin der fran­zö­si­schen Spra­che öffent­lich bestellt und beei­digt. Ich darf daher auch soge­nannte beglau­bigte Über­set­zun­gen von Urkun­den anfer­ti­gen. Hier­bei wird die Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit mei­ner Über­set­zung und deren Über­ein­stim­mung mit dem Ori­gi­nal­do­ku­ment für amt­li­che und andere offi­zi­elle Nach­weis­zwe­cke im In- und Aus­land beschei­nigt.

Schwer­punkte:

  • Ver­trags­recht
  • Ehe- und Fami­li­en­recht
  • Miet­recht
  • Arbeits­recht
  • Straf­recht
  • Ver­si­che­rungs­recht
  • behörd­li­che Texte
Text­bei­spiele:
  • Werk­ver­trag
  • Pacht­ver­trag
  • Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung
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